Die Dr. Carl und Ellen Klöss-Stiftung wird ab 2026 jährlich bis zu 25.000,- Euro für Projekte oder Maßnahmen in Obertshausen an gemeinnützige Vereine oder Institutionen aus Obertshausen ausschütten.

Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Bewerbung über das auf der Internetseite https://www.kloess-stiftung.de/bewerbung zur Verfügung gestellte Formular. Dieses Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Mit der Abgabe des Bewerbungsformulars erklärt sich der Teilnehmer mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Zulässige Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich in Obertshausen ansässige, als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine und Institutionen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit, des Sports, der Kultur, der Stärkung der Sozialen Kompetenz bis hin zur Gesundheitspflege und der Vermeidung der Abhängigkeit von jeglichen Formen der Sucht.
Hierbei ist zu beachten, dass die Bewerbung nur durch den Vereinsvorstand erfolgen kann, nicht von einzelnen (Unter-)Abteilungen. Darüber hinaus ist ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes beizufügen.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.11.2025 und endet am 31.01.2026. Maßgeblich ist der Tag der Absendung. Bewerbungen werden über das Onlineformular auf https://www.kloess-stiftung.de/bewerbung entgegengenommen.

Bewertungskriterien

Maßgeblich für die Bewertung der Bewerbungen und die Spendenentscheidung der Dr. Carl und Ellen Klöss-Stiftung sind die eingereichten Projekte (Neuanschaffungen oder Veranstaltungen) der Vereine und Institutionen, die im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen. Die Spende darf nicht zur Abdeckung laufender Kosten (z.B. Mieten, Personal und Versicherungen) oder zum Ausgleich von Rechnungen für Reparaturen verwendet werden. Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt zweckgebunden.

Bildrechte

Durch die Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die Dr. Carl und Ellen Klöss-Stiftung die vom Teilnehmer im Rahmen der Bewerbung übergebenen Fotos und Bewerbungsinhalte in allen Medien, wie z.B. auf ihrer Internetseite und in der Presse veröffentlichen darf.
Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass Rechte Dritter einer Verwendung gemäß Satz 1 nicht entgegenstehen, insbesondere hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass das Einverständnis zur Verwendung der Bilder der abgebildeten Personen oder bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren deren Erziehungsberechtigten vorliegt.

Spendenverteilung unter den zugelassenen Teilnehmern

Die Spendenempfänger erhalten eine einmalige Geldzahlung zur zweckgebundenen Verwendung gemäß dem angemeldeten Projekt bzw. der Anschaffung. Die Höhe der Spende steht im Ermessen des Stiftungsvorstands. Eine Verpflichtung zur Verteilung der gesamten Spendensumme besteht nicht.

Ermittlung der Spendenempfänger

Die Empfänger einer Spende werden durch eine Jury, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern der Dr. Carl und Ellen Klöss-Stiftung bestimmt.

Die Entscheidung über die Spenden erfolgt voraussichtlich bis 15. März 2026.

Sämtliche zugelassenen Teilnehmer werden über die Entscheidungen der Jury in Textform informiert.

Verlängerung Bewerbungszeitraum

Die Dr. Carl und Ellen Klöss-Stiftung behält sich vor, den Bewerbungszeitraum jederzeit zu verlängern.

Datenschutz

Soweit im Rahmen der Bewerbung personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese von der Dr. Carl und Ellen Klöss-Stiftung ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Spendenausschüttung und im Rahmen der Teilnahmebedingungen erhoben und genutzt – eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.