Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen vornehmlich im Gebiet der Stadt Obertshausen sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche durch die Stadt Obertshausen und durch in Obertshausen ansässige, als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Verein auf dem Gebiet des Sports, der Kultur, der Stärkung der sozialen Kompetenz bis hin zur Gesundheitspflege und die Vermeidung der Abhängigkeit von jeglichen Formen der Sucht.
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung unter den folgenden Voraussetzungen:
- Ein Zuschuss wird nur an ortsansässige Vereine/Gruppierungen/Institutionen gewährt.
- Ein Zuschuss wird nur für konkrete Projekte (z.B. Neuanschaffungen oder Veranstaltungen) gewährt.
- Von jährlich wiederkehrenden Bezuschussungen wird abgesehen.
- Es werden keine Personalkosten und/oder administrative Kosten übernommen.
- Die Antragstellung kann nur durch den Vereinsvorstand erfolgen, nicht von einzelnen (Unter-)Abteilungen.
- Bei Gruppierungen oder Institutionen sind Spendenanträge durch Sprecher / Leiter / Dachorganisationen zu stellen.
- Mit jeder Anfrage ist eine Kostenaufstellung bzw. ein Kostenvoranschlag einzureichen.